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   VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392   

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VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392 (https://dejure.org/2011,67828)
VG München, Entscheidung vom 20.01.2011 - M 10 K 10.4392 (https://dejure.org/2011,67828)
VG München, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - M 10 K 10.4392 (https://dejure.org/2011,67828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zweitwohnungsteuer; Gleichheitssatz; Ehegattenprivileg; Religionsausübungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH v. 17.3.2009 Az. 4 CS 09.25 ; v. 15.10.2009 Az. 4 ZB 09.521 ; v. 28.9.2009 Az. 4 ZB 09.923 ) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 17.2.2010 BayVBl 2010, 535) haben die Satzung in ihren Entscheidungen als wirksam zugrunde gelegt.

    Die Motive für das Halten einer Zweitwohnung sind grundsätzlich ohne Auswirkung auf die Zweitwohnungsteuerpflicht (vgl. BVerfG v. 17.2.2010 BayVBl 2010, 535; BayVGH v. 28.9.2009 Az. 4 ZB 09.923 ).

    Einem etwaigen mittelbaren Einfluss durch die zusätzliche finanzielle Belastung kommt keine eingriffsgleiche Wirkung zu, da die Höhe der Zweitwohnungsteuer keine so erhebliche Belastung begründet, dass sie unabhängig vom Einzelfall einen wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung über den vorwiegenden Aufenthalt erwarten lässt (BVerfG v. 17.2.2010 BayVBl 2010, 535).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Daher unterfällt auch eine aus Gründen der Berufstätigkeit in Anspruch genommene Zweitwohnung der Steuer (BVerwG v. 12.04.2000 BVerwGE 111, 122).

    Die Ausnahme für nicht dauerhaft getrennt lebende Verheiratete hat ihren Grund in der Sondersituation, dass bei Ehegatten nach zwingenden melderechtlichen Vorschriften die Hauptwohnung festgelegt ist und sich nicht nach den tatsächlichen Wohnverhältnissen der einzelnen Ehegatten richtet (siehe BVerwG v. 12.4.2000 BVerwGE 111, 122).

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Der Steuertatbestand darf an das Vorhandensein einer Zweitwohnung anknüpfen, ohne dass eine Ungleichbehandlung mit Hauptwohnsitzinhabern eingewandt werden könnte (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer vgl. etwa BVerfG v. 11.10.2005 BVerfGE 114, 316; v. 17.9.2008 Az. 9 C 13/07 ; s. auch grundlegend die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte Überprüfung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt ... durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 4.4.2006, BayVBl. 2006, 500 [nachgehend BVerwG BayVBl. 2007, 536]).

    Mit der Regelung will die Beklagte vielmehr gerade eine ungerechtfertigte Benachteiligung Verheirateter verhindern (vgl. BVerfG v. 11.10.2005 BVerfGE 114, 316).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Als Aufwandsteuer knüpft die Zweitwohnungsteuer an die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an, ohne dass es darauf ankäme, zu welchem Zweck die Zweitwohnung gehalten wird (vgl. nur BVerfG v. 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/357; BayVGH v. 20.3.2007 Az. 4 CS 07.478).

    Der mit der Zweitwohnung verfolgte Zweck ist im Rahmen der Aufwandssteuer ein sachfremdes Kriterium (BVerfG v. 6.12.1983 BVerfGE 65, 325/357).

  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.923

    Zur Zweitwohnungsteuerpflicht von Polizeivollzugsbeamten bei Nebenwohnung am

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. BayVGH v. 17.3.2009 Az. 4 CS 09.25 ; v. 15.10.2009 Az. 4 ZB 09.521 ; v. 28.9.2009 Az. 4 ZB 09.923 ) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 17.2.2010 BayVBl 2010, 535) haben die Satzung in ihren Entscheidungen als wirksam zugrunde gelegt.

    Die Motive für das Halten einer Zweitwohnung sind grundsätzlich ohne Auswirkung auf die Zweitwohnungsteuerpflicht (vgl. BVerfG v. 17.2.2010 BayVBl 2010, 535; BayVGH v. 28.9.2009 Az. 4 ZB 09.923 ).

  • VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367

    Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Aufwandsteuern sind auch sind nicht mit Luxussteuern gleichzusetzen und setzen keine besonders aufwendige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraus (BayVGH v. 14.2.2007 Az. 4 N 06.367).
  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08

    Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Bei nachweislich unzutreffenden Meldeverhältnissen kommt es daher auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse an (BVerwG v. 13.5.2009 NVwZ 2009, 1437/1439; v. 17.9.2008 BayVBl 2009, 697/698).
  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung,

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Bei nachweislich unzutreffenden Meldeverhältnissen kommt es daher auf die tatsächlichen Wohnverhältnisse an (BVerwG v. 13.5.2009 NVwZ 2009, 1437/1439; v. 17.9.2008 BayVBl 2009, 697/698).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Der Steuertatbestand darf an das Vorhandensein einer Zweitwohnung anknüpfen, ohne dass eine Ungleichbehandlung mit Hauptwohnsitzinhabern eingewandt werden könnte (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer vgl. etwa BVerfG v. 11.10.2005 BVerfGE 114, 316; v. 17.9.2008 Az. 9 C 13/07 ; s. auch grundlegend die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte Überprüfung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt ... durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 4.4.2006, BayVBl. 2006, 500 [nachgehend BVerwG BayVBl. 2007, 536]).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06

    Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer

    Auszug aus VG München, 20.01.2011 - M 10 K 10.4392
    Der Steuertatbestand darf an das Vorhandensein einer Zweitwohnung anknüpfen, ohne dass eine Ungleichbehandlung mit Hauptwohnsitzinhabern eingewandt werden könnte (zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer vgl. etwa BVerfG v. 11.10.2005 BVerfGE 114, 316; v. 17.9.2008 Az. 9 C 13/07 ; s. auch grundlegend die vom Bundesverwaltungsgericht gebilligte Überprüfung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt ... durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 4.4.2006, BayVBl. 2006, 500 [nachgehend BVerwG BayVBl. 2007, 536]).
  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 4 CS 09.25

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; keine überwiegende Nutzung der

  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 4 ZB 09.521

    Zweitwohnungsteuer; Residenzpflicht für beide Ehegatten; keine überwiegende

  • VG München, 03.12.2008 - M 10 S 08.5290

    Erwerbszweitwohnung, die materiell Nebenwohnung ist

  • VGH Bayern, 20.03.2007 - 4 CS 07.478
  • VG Ansbach, 28.02.2007 - AN 11 K 06.04001
  • VG München, 02.11.2011 - M 10 S 11.4719

    Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung von nicht verheiratetem Berufstätigen mit

    Insofern besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Berufszweitwohnungen von Ehegatten und sonstigen Berufszweitwohnungen, welcher eine unterschiedliche Behandlung durch die Zweitwohnungsteuersatzung rechtfertigt (vgl. VG München vom 20.1.2011 Az. M 10 K 10.4392).
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